Wissenswertes 01/2022
Anwendungsbereich der Norm DIN VDE 0834-1:2016-06
Ein häufig diskutierter Punkt zum Thema Rufanlagen ist der Anwendungsbereich der Norm.
Ist die Norm auch gültig in Alten- und Pflegeheimen?
Hier ist ein klares "JA" auszusprechen. Dennoch gibt es mehrere Aspekte, die betrachtet werden sollten.
Eine Norm ist kein Gesetzt! Die Anwendung ist dem Betreiber zunächst freigestellt. Das ändert sich sofort, wenn eine Norm in Verträgen oder Bauvorschriften genannt wird.
In den Krankenhausbauvorschriften wird die Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 explizit genannt und muss daher berücksichtigt werden. Hier gibt es i.d.R. auch keine Diskussion!
In den Bauvorschriften für Alten- und Pflegeheimen wird die Norm für Rufanlagen nicht explizit genannt, was einige Heimbetreiber glauben lässt, die Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 muss in Ihren Häusern nicht angewendet werden.
Das ist richtig und falsch zugleich.
Richtig, weil eine Norm nicht mit einem Gesetz gleichzustellen ist, und damit die Anwendung nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Falsch jedoch, weil Normen für Juristen häufig das Vergleichswerk, die sogenannten "allgemein anerkannte Regel der Technik" darstellt und in juristischen Verhandlungen herangezogen werden.
Die DIN VDE 0834-1:2016-06 ist das einzige Werk, welches sich mit Rufanlagen u.a. in Alten- und Seniorenheime sowie Pflegeeinrichtungen und allen vergleichbaren Einrichtungen beschäftigt. Aus diesem Grund nutzen im Schadensfall Juristen die Norm als Vergleichswerk und beauftragen sogenannte "Sachkundige Personen" (meist ö.b.u.v. Sachverständige) die Anlagen oder Teile davon nach den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" zu prüfen.
Das bedeutet: Unabhängig davon ob beim Planen, Errichten und Betreiben von Rufanlagen die DIN VDE 0834-1 berücksichtigt wird, wird im Schadensfall IMMER die Norm DIN VDE 0834-1 und hier speziell die aktuellste Fassung (unabhängig vom Datum der Errichtung der Anlage(n)) als Vergleichswerk herangezogen.
Die Beachtung der Norm dient also auch der Minimierung des Haftungsrisikos für den Betreiber, Planer und Errichter der Rufanlagen.
Der Betreiber der Einrichtungen ist dem Patienten und/oder Bewohner der Einrichtungen gegenüber "fürsorgepflichtig". Der Betreiber muss also alles denkbare tun, um Schäden vom Patienten und/oder Bewohner fern zu halten. Da es nur ein einziges Werk gibt, welches sich mit Rufanlagen in den genannten Einrichtungen beschäftigt ist jedem Betreiber nahezulegen dies Norm DIN VDE 0834-1 (hier nochmals die aktuellste Ausgabe stand heute 2016-06) zu berücksichtigen.
Alle Planer und Errichter ist nahezulegen die Betreiber entsprechend zu beraten und aufzuklären.
Auszug aus der Norm
1. Anwendungsbereich
Diese Norm gilt unabhängig von der verwendeten Technologie für Anlagen, welche die Zweckbestimmung einer Rufanlage erfüllen.
Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Ändern, Erweitern und Prüfen sowie für den Betrieb von Ruf- anlagen, mit deren Hilfe Personen herbeigerufen oder gesucht werden können; darüber hinaus können zusätzliche Informationen übertragen werden. Kennzeichnend für diese Anlagen ist eine mehr oder minder große Gefährdung, die für den Rufenden oder Dritte auftreten kann, wenn Rufe infolge einer Störung nicht signalisiert werden oder Störungen nicht rechtzeitig erkannt werden.
Diese Norm gilt für Rufanlagen in:
a) Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflegestationen,
b) Alten- oder Seniorenwohnheimen, Reha-Einrichtungen,
c) öffentlich zugänglichen Behinderten WCs,
d) psychiatrischen und forensischen Einrichtungen,
e) Justizvollzugsanstalten
und in allen vergleichbaren Einrichtungen. |