Klärung seitens des Normausschusses
Inspektionen müssen von einer „Fachkraft für Rufanlagen“ durchgeführt werden Der Normenausschuss DKE/UK 713.2 „Allgemeine Signalanlagen und Signalgeräte“ hat mit einer offiziellen Verlautbarung zur Klärung des umstrittenen Punktes „Dürfen die vierteljährlichen Inspektionen durch ‚eingewiesene Personen‘ durchgeführt werden“ beigetragen.

Zum Bericht
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Oliver Müller

Sachverständigenbüro Oliver Müller
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