Inspektionen müssen von einer „Fachkraft für Rufanlagen“ durchgeführt werden
Der Normenausschuss DKE/UK 713.2 „Allgemeine Signalanlagen und Signalgeräte“ hat mit einer offiziellen Verlautbarung zur Klärung des umstrittenen Punktes „Dürfen die vierteljährlichen Inspektionen durch ‚eingewiesene Personen‘ durchgeführt werden“ beigetragen.
Ich wünsche jetzt schon allen Newsletterempfängern eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
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Oliver Müller
Sachverständigenbüro Oliver Müller
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