Sachverständigenbüro Oliver Müller Sicherheit die beruhigt
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Wissenswertes - kurz erklärt

Immer wieder erreichen mich Fragen zu bestimmten Themen, die ich hier kurz erläutern möchte! Die Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind möglichst allgemein formuliert. Im Anwendungsfall muss eine  Einzelbetrachtung die genauen Umstände klären!

Welches sind die Pflichten des Betreibers?

Was muss der Betreiber machen, damit eine Rufanlage nach DIN VDE 0834-1:2016-06 korrekt und normgerecht betrieben wird?

Es ist nicht alleine damit getan, dass eine Rufanlage im Krankenhaus und/oder Altenheim installiert ist, denn auch nach der Installation ist der Betreiber verpflichtet einiges umzusetzen, damit bei der Anlage die normgerechte Funktion- und damit die Sicherheit des Patienten oder der "bedürftigen Person" sichergestellt ist. Alle diese Schritte dienen der "Fürsorgepflicht" die der Betreiber für Patienten und/oder bedürftige Personen übernommen hat.

Bei Beachtung des normgerechten Betriebes minimiert der Betreiber sein Haftungsrisiko, unter der Voraussetzung, dass die Anlage bereits normgerecht geplant und installiert wurde! 

Als Grundlage des normgerechten Aufbaus und Betriebes der Anlage dienen die aktuellen Normen, nicht die, welche während der Installation der Anlage gültig waren!!!

Stand heute ist das die DIN VDE 0834-1:2016-06

Ein Bestandsschutz gibt es nicht!

Folgende Punkte muss ein Betreiber umsetzen:

  • Der Betreiber der Rufanlage muss selbst eine „eingewiesene Person“ sein oder eine „eingewiesene Person“ beauftragen.

  • Der Betreiber, oder die beauftragte eingewiesene Person muss selbstständig für Inspektionen sorgen.
  • Inspektionen sind vier Mal im Jahr, in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen
  • Nach Herstellerangaben, jedoch min. ein Mal im Jahr ist eine Wartung durchzuführen 
  • Der Betreiber muss durch geeignete Maßnahmen, z. B. Schulungen, für ausreichenden Kenntnisstand seines Personals über Betrieb und Nutzung der Rufanlage sorgen. Diese Maßnahmen sind bei Bedarf zu wiederholen.

  • Rufanlagen müssen durch Fachkräfte für Rufanlagen instandgehalten werden.

  • Änderungen an Rufanlagen dürfen nur durch Fachkräfte für Rufanlagen ausgeführt werden.

  • Der Betreiber muss sein Personal anweisen, alle Unregelmäßigkeiten der Funktionen, alle Ausfälle und Störungen zu melden.

  • und weiteres

Diese Aufzählung ist NICHT vollständig! Dieses doch recht umfassende Thema ist Kontextabhängig zu betrachten und kann hier nicht pauschal geklärt werden. Grundsätzlich gilt aber:

Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Rufanlage ist der Betreiber verantwortlich!!!

 

Der Betreiber kann einen Teil der Verantwortung per

  • Instandhaltungsvertrag
  • oder Inspektionsvertrag
  • oder Wartungsvertrag
  • oder ...

an externe Unternehmen übertragen. Damit übernehmen die externen Unternehmen dann einen Teil der Verantwortung für den sicheren Betrieb der Anlage, und sind verpflichtet dieser Verantwortung nachzukommen!

Bei Fragen, Wünschen oder anderen Themen scheuen sie sich nicht mich zu kontaktieren. Nutzen Sie den Rückrufservice, schreiben Sie mir eine EMail oder rufen Sie einfach an... 

Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Oliver Müller
- Sachverständiger für Rufanlagen -

Sachverständigenbüro Oliver Müller 
Am Brunnen 5
51789 Lindlar
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