Immer wieder werde ich seitens der Betreiber von Rufanlagen zu den Themen „Bestandsschutz“ und Anwendung der neuen Norm angesprochen. Hier herrscht im Markt offensichtlich eine große Unsicherheit.
Ist eine Norm, wenn sie überarbeitet wird, anzuwenden? Oder gibt es einen Bestandsschutz?
Welche Pflichten hat ein Betreiber bezüglich des ordnungsgemäßen Betriebes einer Rufanlage nach DIN VDE 0834-1:2016-06?
Wie ist das Personal in die Anlagen einzuweisen?
Warum Inspektionen? Muss das sein?
Diese und andere tägliche Fragen werden in den Online-Infoveranstaltungen geklärt. Darüber hinaus können Sie natürlich auch Ihre Themen ansprechen, bei denen Sie Bauchschmerzen haben.
Das Ganze dient lediglich der Aufklärung und ist für Sie völlig kostenlos!
Die Online-Sitzung ist für alle Interessierten zielt aber in erster Linie an Betreiber von Rufanlagen. Natürlich können sich auch gerne Errichter und Planer zu der Web-Veranstaltung anmelden, da sie als „Fachkraft für Rufanlagen“ oder „Fachplaner für Rufanlagen“ ihre Kunden entsprechend beraten müssen.
Weitere Informationen zu den angedachten Terminen finden Sie immer unkompliziert im Terminkalender. – Mehr zu den Veranstaltungen hier.
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