Seit Juni 2016 ist die neue DIN 0834 aktiv. Mit einer Übergangsfrist von 25 Monaten werden die Veränderungen für alle Planer, Errichter und Betreiber bindend.

Insbesondere haben sich wesentliche Bestimmungen zur Patientensicherheit verändert. Zudem müssen nun auch Planer, die Rufanlagen planen wollen eine Bescheinigung „Fachplaner für Rufanlagen“ vorweisen. Die Bestimmungen für Errichter und Betreiber bezüglich der „Fachkraft für Rufanlagen“ haben sich hingegen nicht verändert.

Die Bestimmungen der elektrischen Sicherheit haben sich drastisch erhöht. Für Rufanlagen gelten nun ausnahmslos dieselben hohen Anforderungen wie für medizinische elektrische Geräte bezüglich der elektrischen Sicherheit. In der DIN EN 60601-1 werden zum Patientenschutz zwei unabhängige Schutzmaßnahmen gefordert (engl. Means of Patient Protection = MOPP). Dafür sind von den Rufanlagen zwingend Mindestanforderungen bezüglich der Spannungsfestigkeit, Ableitströme sowie der Luft- und Kriechstrecken zu erfüllen.

Das Nutzen von vorhandenen IT Infrastrukturen ist möglich, jedoch mit erhöhten aufwand für Betreiber verbunden. Rufanlagen dürfen nun auch als verteiltes Alarmsystem verwendet werden.

Anwendungsbereich:

  • Krankenhäuser
  • Kliniken
  • Pflegeheime
  • Pflegestationen
  • Alten-, Seniorenwohnheime
  • Rehaeinrichtungen
  • öffentlich zugängliche Behinderten-WCs
  • psychiatrische und forensische Einrichtungen
  • Justizvollzugsanstalten (JVA)
  • und ähnliche Einrichtungen
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