Sachverständigenbüro Oliver Müller Sicherheit die beruhigt

Sehr geehrte(r) {title} {surname} {name},

nachdem sich mittlerweile eine stattliche Anzahl an interessierten Personen zu meinen unregelmäßig erscheinenden Newsletter angemeldet haben, möchte ich Ihnen allen nun einen weiteren Mehrwert bieten. 

Immer wieder bekomme ich zu einzelnen Punkten der Norm oder dem Umgang in der Praxis die gleichen Fragen gestellt, deren Klarstellungen und Antworten ich Ihnen allen auf diesem Wege zur Verfügung stellen möchte.

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Das Ganze kurz, knapp und möglichst einfach erklärt. Für Sie ohne weiter Aufwendungen, einfach frei Haus per Newsletter :-) .

Natürlich können Sie auch an den Themen mitarbeiten, schicken Sie mir hierzu einfach kurz eine E-Mail an info@sv-omueller.de mit Ihren Wunschthemen, diese werde ich dann gerne, in einer der kommenden Ausgaben, berücksichtigen.

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Wissenswertes Ausgabe 01/21

Thema: Inspektionen

Können für die regelmäßigen Inspektionen auch technische Funktionen einer Rufanlage (Rufprotokollierung) genutzt werden?

 

Die Frage ist grundsätzlich berechtigt und verständlich, denn es klingt auch im ersten Moment sehr verlockend und plausibel.

Statt alle Zimmer während einer Prüfung durchzulaufen, möchte man lieber die Protokolldaten zur Hilfe nehmen und dort nachschauen welche Rufkreise in den vergangenen drei Monaten betätigt wurden, um dann "nur" noch die Rufmöglichkeiten zu prüfen, die nicht betätigt wurden.

 

Klarstellung

Das ist so nicht möglich. 

Normenauszug

11.2 Inspektion

Inspektionen sind mindestens viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen. Auf bestimmungsgemäße Funktion sind dabei zu überprüfen:

• Ruftasten und bewegliche Geräte zur Rufauslösung die für die Benutzung durch Patienten vorgesehen sind
• Signalleuchten und akustische Signalgeber
• Energieversorgung

Mindestens einmal jährlich sind zusätzlich auf bestimmungsgemäße Funktion zu prüfen:

• alle übrigen Geräte zur Rufauslösung, Rufabstellung und Anwesenheitsmeldung
• alle übrigen Anzeigeeinrichtungen
• alle Einrichtungen zur Rufabfrage
• alle Steckvorrichtungen zum Anschluss von rufauslösenden Geräten

Die Prüfung ist eine Funktionsprüfung, bei der alle sicherheitsrelevanten Funktionen am Tage der Prüfung auf korrekte Funktionsweise getestet werden müssen. Dabei sind einige Funktionen jedoch elektronisch nicht erfasst und können damit auch nicht mittels Protokollierung "getestet" werden.

So z.B. unter anderem:

• Findelicht

• Beruhigungslampe

• Zimmersignalleuchten

• Reaktionszeiten der Anlage

• akustische Signalgeber (Rufnachsendung)

• Anzeigedisplays und Anzeigetexte

• Bei mehreren Rufauslöselementen im Zimmer oder Nasszelle, welcher hat den Ruf ausgelöst? Alle müssen getestet werden!

• Abstellfunktion, besonders der separate Absteller im Patienten-WC

• Sprechfunktionen

• Veränderungen in der Anlage (Raumnutzungsänderungen)

• Sind Bereiche ohne Rufauslöseeinheiten vorhanden??

• Mechanische Defekte:

• kurze oder abgerissenen Zugtaster

• Beschädigte Oberflächen bei Handgeräten und Wandgeräten

• Defekte Anschlussleitungen

• Abgebrochene Steckkontakte

•  etc.

 

Diese Aufzählung ist sicher nicht vollständig, jedoch können Sie deutlich sehen, dass es eine ganze Reihe an Funktionen gibt, die in der Rufprotokollierung nicht erfasst werden und trotzdem regelmäßig geprüft werden müssen.

 

Bei Fragen, Wünschen oder anderen Themen scheuen sie sich nicht mich zu kontaktieren. Nutzen Sie den Rückrufservice, schreiben Sie mir eine EMail oder rufen Sie einfach an... 

Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Oliver Müller
- Sachverständiger für Rufanlagen -

Sachverständigenbüro Oliver Müller 
Am Brunnen 5
51789 Lindlar
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